Energieeffizientes Bauen

Wege zum förderfähigen KfW-Haus

Energieeffizientes Bauen

wird geregelt in der “Energie-Einsparverordnung 2014 (Gültig seit dem 01.01.2016)“ und dem „Erneuerbare Energien-Wärmegesetz“.

Diese Verordnung, bzw. das Gesetz schreibt den Bauherren vor, welche Energie-Effizienz-Stufe sein individueller Baukörper erreichen muss und wieviel seiner verbrauchten Energie aus erneuerbaren Energiequellen (Sonne, Wind, Erdreich) gedeckt werden muss.

Weitere Energieeinsparverordnungen sind für 2019 und 2021 geplant. Das Ziel ist die „Selbstversorgung“ im Bereich Einfamilienhaus-Neubau z.B. durch „Monoenergie“ (Strom), der über Photovoltaikanlagen auf dem Dach selber produziert  und in Batterien gespeichert wird.

Grundsätzlich muss man zwischen der Gebäudehülle und der einzusetzenden Technik unterscheiden.

Den Wärmeverlust des Baukörpers kann der Bauherr durch eine verstärkte Dämmung und verbesserte Fenstern ( z. B. Glaswert Ug 0,5 und Fensterwert Uw 0,77) regulieren und ggf. reduzieren.

Luftwasser-Wärmepumpen, Brennwertthermen, Solarthermieanlagen zur Brauchwassererwärmung, zentrale und dezentrale Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung von bis 96 %, Warmwasser-Wärmepumpen zur Brauchwassererwärmung, Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung ggf. mit Speicher und Pelletheizungen sind nur eine Auswahl von technischen Anlagen, die die Energieeffizienz Ihres Hauses mitbestimmen.
Interessante Information zum Thema Wärmepumpen finden Sie unter www.heizen-im-gruenen-Bereich.de

Der individuell erstellte Wärmepass weist die getroffenen Energiesparmaßnahme aus und dokumentiert die damit erreichte und ggf. förderfähige Effizienzhaus –Stufe.

Der Niedrigenergiehaus –Standard liegt bei 100% (KfW 100).

Ein KfW Effizienzhaus 55 hat z. B.  einen um 45 % geringeren Energieverbrauch (daher KfW 55 Haus).

Erreicht wird diese Verbrauchsreduzierung z. B. durch eine zentrale Be- und Entlüftungsanlage mit einer bis zu 92 %igen Wärmerückgewinnung (kein Energieverlust durch Fensterlüftung) und einem zusätzlichen Dämmpaket.

Ferner gibt es die weiteren Effizienzhaus –Stufen

  • KfW 40
  • KfW 40 Plus

Die Effizienzhäuser 55, 40 und 40 Plus werden derzeit durch die KfW gefördert. Weitere Information über die Fördermaßnahmen entnehmen Sie bitte der Internetseite www.kfw.de

Nach Abschluss der Planung legen wir gern mit Ihnen die gewünschte Effizienzklasse Ihres Hauses fest und besprechen das energetische Konzept inklusiv etwaiger Alternativen.

Wir beraten Sie gern. Vereinbaren Sie mit uns ein erstes Informationsgespräch zu diesem Thema unter
05535-999501 oder
Raeker@busche-bau.de